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Unfall-Pflegerente
100% Leistung ab Pflegegrad 2
Wenn aufgrund eines Unfalls der Pflegerad 2 bestätigt wird, ohne Invaliditätsgrad-Nachweis.
Sehr preiswerter Schutz
Beispiel: Alter 80 Jahre, 1.000 Euro mtl. Festrente, bei Unfall-Tod 10.000 Euro, ab monatlich 16,64 Euro
Zusatzleistungen kostenfrei
Unbegrenzte behinderungsbedingte Mehraufwendungen, bis zu 6 Monate Hilfsleistungen, Kostenerstattung für Kur- oder Reha-Maßnahmen.
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Unfall-Pflegerente

Sehr preiswerte Vorsorge für alle Altergruppen, 100% Leistung ab Pflegegrad 2 in Folge eines Unfalls.

Günstig Versichert
Mit hohen Leistungen, sowie Zusatz- und Hilfsleistungen.
Hohe Leistungen
Versicherungsfallen vermeiden. Tipps auf was man achten sollte.
Social
Günstig versichert und hohe Leistungen

Besonders für Personen im Renten- oder Pensionsalter, oder ab 50 plus.

Unfallverletzte 2015
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davon in der Freizeit
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Lupe Fallen rot+weiss+rot

Kurz-Info

FALLEN IM VERSICHERUNGSSCHUTZ

Die Unfall-Pflegerente ist eine besonders preiswerte und umfangreiche private Pflegeergänzung aufgrund und in Folge eines Unfalls. Aber besonders bei der Unfall-Pflegeversicherung kann es erhebliche Fallen im Versicherungsschutz geben. Hier sollte man keinen Flyer oder Prospekt trauen, sondern ausschließlich auf professionelle Beratung setzen. Die Unfall-Pflegerente ist jedoch auch bei Vermittlern noch oft sehr unbekannt und die wenigsten kennen sich mit dem Thema aus, so dass es schwer sein wird, eine professionelle Beratung zu finden. Nach unserer Kenntnis wurde erstmalig in Deutschland ein umfangreiches Rating und ein Testbericht durch fairTest.de erarbeitet und in der Zeitschrift "Guter Rat" veröffentlicht (05.2019). 

Die Versicherungsbedingungen sind das A&O
für die Leistungsanerkennung.

Erkennen Sie Fallen des Versicherungsschutzes und Handeln Sie. Entsprechende Erstinformation über sehr wichtige Klauseln zur privaten Unfallversicherung finden Sie hier.

Je nach Tarif und Gesellschaft werden unterschiedliche Klauseln und Definitionen verwendet und können sich stark voneinander abweichen. Versicherungsverträge werden überwiegend bestimmt aus: Definitionen, Allgemeine Bedingungen, Zusatz- und Besonderen Bedingungen, Obliegenheiten, Ausschlüsse, Kündigungs-Klauseln. Kunden und Interessenten haben selten bis keine Chance sich unabhängig selbst über die Unterschiede im Internet oder über Vergleichsportale ausreichend zu informieren. Testberichte vermischen die Bedingungsbewertungen i.d.R. überwiegend mit einem hohen Anteil mit den Prämien- und Leistungshöhen. Diese Vermischung muss kritisch betrachtet werden, denn Grundlage für alle Leistungen sind die Bedingungen. Was nützt ein niedriger Beitrag und hohe Summen, wenn der Versicherte im Schadenfall keine Leistungen erhält? Bekannte Ratings und Testberichte berücksichtigen in Ihrer Gesamtbewertung für die Bedingungen oft nur 20% und dann auch nur mit wenigen und grob gestellten Qualitätsmerkmalen (selten über 20 Testmerkmale). Prämienbewertungen sollten bei einer Auswahl eines Tarifes unberücksichtigt bleiben, auch wenn man diese letztlich zahlen muss. Grundlegend sind und bleiben aber die Klauseln. Einige Unterschiede werden hier im groben Rahmen erklärt.


  • Schleichende Kündigung
    Ab wann besteht kein Versicherungschutz in der privaten Unfallversicherung, trotz Beitragszahlung? Ab wann ist man nicht mehr versicherungsfähig? Ist man bei Pflegebedürftigkeit trotz Beitragszahlung noch versichert?
  • Kraftanstrengung und Eigenbewegung
    Was ist der Unterschied zwischen einer Kraftanstengung und Eigenbewegung? Ist die Mitversicherung der Eigenbewegung wichtig? Was bedeutet die Eigenbewegung?
  • Infektionen und Zeckenbiss
    Welche Infektionen und Vergiftungen sind inder privaten Unfallversicherung ausgeschlossen oder mitversichert? Nicht nur Zeckenbisse können eine Unfallursache im Sinne der Bedingungen sein, auch Impfschäden, Tierbisse, Insektenstiche,...
  • Antrag und Gesundheitsfragen
    Welche Antrags- und Gesundheitsfragen sind bei der Beantragung einer Unfallversicherung zu beachten? Welche Nachteile kann es bei einer falschen Beantwortung der Fragen geben?
  • Geistes- und Bewusstseinsstörungen
    Ausschluß von Geistes- und Bewusstseinsstörungen in der privaten Unfallversicherung und welche Folgen haben solche Bedingungsnachteile? Nur Verträge ohne solche Ausschlüsse sollten vereinbart werden.

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